AGB
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH und dem Auftraggeber / Käufer richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen.
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH und dem Auftraggeber / Käufer richten sich nach diesen Bedingungen und etwaigen sonstigen Vereinbarungen.
Auftragserteilung, Vertragsabschluß, Annahmefrist
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Bestellers. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Auftrags- bzw. Bestelleingang die Annahme des Vertragsangebots erklärt. Die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH behält sich vor, Waren und Produkte ohne vorherige schriftliche Auftragsbestätigung zu liefern.
Preise / Preiserhöhungen
Die für die Bestellung von Produkten und Waren geltenden Preise ergeben sich aus der Annahmeerklärung der Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH sowie den jeweils gültigen Preislisten. Versand-, Fracht- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Ist Gegenstand auch die Installation und Einbau der Ware, werden die Kosten für die Montage und Fahrtkosten nach der jeweils gültigen Preisliste der Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH gesondert berechnet. Die Preise gelten vom Tage des Vertragsschlusses an vier Monate. Bei Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als vier Monaten ist die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH berechtigt, zwischenzeitlich für die Beschaffung, Herstellung, Lieferung, Montage eingetretene Kostensteigerungen einschließlich der durch Gesetzesänderungen bedingten (z.B. durch Erhöhung der Umsatzsteuer oder der Einfuhrzölle) durch Preiserhöhungen in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben.
Selbstlieferungsvorbehalt, Leistungshindernisse
Dauerhafte Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik oder Rohstofferschöpfungen berechtigen die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Vertrag. Da wir die Waren vom Vorlieferanten (auch aus dem Ausland) beziehen, sind die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH und der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH drei Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH vertraglich zur Lieferung verpflichtet ist, die Ware aus Gründen, die die Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH nicht zu vertreten hat, von dem Vorlieferanten nicht in vertragsgerechter Qualität erhalten hat, obwohl ausreichende Deckungsgeschäfte abgeschlossen und alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Vorbelieferung sicherzustellen.
Verzug, Unmöglichkeit und Verletzung von Vertragspflichten
Das Recht des Vertragspartners, im Falle des Leistungsverzugs der Fa. ITCE SYSTEMHAUS GmbH oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung oder von ihr zu vertretender positiver Vertragsverletzung Schadenersatz zu verlangen, wird auf die Fälle leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzungen durch einfache Erfüllungsgehilfen beschränkt. In dem Fall der leicht fahrlässigen Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag beschränkt.